Kosten
Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Leistungspflicht weiter eingeschränkt und übernehmen die Kosten in der Regel nicht vollständig, wenn der Patient das achtzehnte Lebensjahr überschritten hat. Es empfiehlt sich daher vor Behandlungsbeginn eine Zusatzversicherung für Krankenhausbehandlung ("ärztliche Wahlleistung") abzuschließen, da Sie dann auch Anspruch auf minimal-invasive Techniken haben.